Rürup-Renten können in der aktuellen Niedrigzinsphase kaum vor Inflation schützen, wie die
Süddeutsche Zeitung berichtet. Eine Untersuchung der Bürgerbewegung Finanzwende ergab, dass von 89 Rürup-Verträgen, die im Herbst 2023 verfügbar waren, lediglich zwei Rürup-Produkte eine Rendite von über zwei Prozent jährlich erzielten. Ein Grund für die niedrigen Erträge sind hohe Kosten in der Ansparphase und ungünstige Annahmen zur Lebenserwartung der Kunden.
Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, wurde 2005 in Deutschland eingeführt und richtet sich insbesondere an Selbstständige und Freiberufler, die keine gesetzliche Rentenversicherung haben. Beiträge zur Rürup-Rente können steuerlich geltend gemacht werden - jedoch sind die Verträge nicht kapitalisierbar, nicht vererbbar und nicht beleihbar. Die Rentenzahlungen müssen abhängig vom Rentenbeginnjahr versteuert werden. Im Todesfall vor Rentenbeginn verfällt das eingezahlte Kapital, es sei denn, es wurde eine Zusatzversicherung abgeschlossen.
Die Studie von Finanzwende zeigt, dass selbst bei Einbeziehung der staatlichen Förderung und Steuerabzüge die Renditen der untersuchten Verträge oft nicht einmal ausreichen, um die Inflation auszugleichen.
Und das Schlimmste an der Sache: Rürup-Renten lassen sich laut Vertrag nicht kündigen
Was viele aber nicht wissen: es gibt durchaus einen möglichen Ausstieg aus der Basisrente - nämlich durch einen anwaltlich durchgesetzten Widerruf. Ein Fehler in der Widerrufsbelehrung Ihres Vertrags kann dies möglich machen - auch Jahre später! Dieser bietet Ihnen sogar die Chance auf eine Auszahlung von bis zu 150% der eingezahlten Beträge, da wir nicht nur Ihre Einzahlungen, sondern oftmals auch entgangene Rendite und angefallene Kosten zurückholen.
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